Will man folglich eine differenzierte Terminologie des „Beurteilungszeitpunkts“ für das Privatrecht entwickeln und eine Systematisierung vornehmen, so muss zunächst einmal die grundlegende Bedeutung dieses Wortes erschlossen werden. Allerdings ist – soweit ersichtlich – in den allgemeinen Wörterbüchern ebenso wenig wie im Gesetz eine Anführung dieser Begrifflichkeit zu finden. Um sich dem Inhalt dieses Begriffs zu nähern, soll deshalb ein Rückgriff auf seine Einzelbestandteile – einerseits „die Beurteilung“ und andererseits „den Zeitpunkt“ – vorgenommen werden.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

I. Die allgemeine Bedeutung des „Beurteilungszeitpunkts“

  • Antje Rech

摘要

Will man folglich eine differenzierte Terminologie des „Beurteilungszeitpunkts“ für das Privatrecht entwickeln und eine Systematisierung vornehmen, so muss zunächst einmal die grundlegende Bedeutung dieses Wortes erschlossen werden. Allerdings ist – soweit ersichtlich – in den allgemeinen Wörterbüchern ebenso wenig wie im Gesetz eine Anführung dieser Begrifflichkeit zu finden. Um sich dem Inhalt dieses Begriffs zu nähern, soll deshalb ein Rückgriff auf seine Einzelbestandteile – einerseits „die Beurteilung“ und andererseits „den Zeitpunkt“ – vorgenommen werden.