In diesem Teil konnte die zuvor für den privatrechtlichen Bereich konzipierte Terminologie und Systematik zu den Beurteilungszeitpunkten des Privatrechts in intradisziplinärer Perspektive vertieft und weitere Erkenntnisse für das Rechtsinstitut des Beurteilungszeitpunkts gewonnen werden. Hierzu war es zunächst erforderlich, die grundlegenden verfahrensrechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in erster Linie zwischen dem Zivilprozessrecht und dem Verwaltungs(prozess)recht herauszuarbeiten. Im Anschluss daran konnte aufgezeigt werden, dass die für das Privatrecht entwickelte Systematik und Terminologie grundsätzlich auch auf das Öffentliche Recht und hier insbesondere auf das Verwaltungsrecht übertragbar ist.

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V. Zusammenfassung Teil D

  • Antje Rech

摘要

In diesem Teil konnte die zuvor für den privatrechtlichen Bereich konzipierte Terminologie und Systematik zu den Beurteilungszeitpunkten des Privatrechts in intradisziplinärer Perspektive vertieft und weitere Erkenntnisse für das Rechtsinstitut des Beurteilungszeitpunkts gewonnen werden. Hierzu war es zunächst erforderlich, die grundlegenden verfahrensrechtlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in erster Linie zwischen dem Zivilprozessrecht und dem Verwaltungs(prozess)recht herauszuarbeiten. Im Anschluss daran konnte aufgezeigt werden, dass die für das Privatrecht entwickelte Systematik und Terminologie grundsätzlich auch auf das Öffentliche Recht und hier insbesondere auf das Verwaltungsrecht übertragbar ist.