Während der Corona-Pandemie erfolgten in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem schwerwiegende mittelbare Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie in die Landesgrundrechte auf Datenschutz. Letztere sind im hiesigen Kontext als Mehrgewährleistung anzusehen, die „in Übereinstimmung“ im Sinne des Art. 142 GG mit dem Grundgesetz stehen und daher neben den Bundesgrundrechten in Kraft bleiben.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Zusammenfassung

  • Johanna Sophie Materne

摘要

Während der Corona-Pandemie erfolgten in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem schwerwiegende mittelbare Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie in die Landesgrundrechte auf Datenschutz. Letztere sind im hiesigen Kontext als Mehrgewährleistung anzusehen, die „in Übereinstimmung“ im Sinne des Art. 142 GG mit dem Grundgesetz stehen und daher neben den Bundesgrundrechten in Kraft bleiben.