Demenzfrüherkennung mittels nichtgenetischer Biomarker
摘要
Charakteristisch für die Demenzfrüherkennung mittels nichtgenetischer Biomarker ist, dass diese sich nicht auf die genetische Disposition beziehen. Das GenDG, das spezielle Regelungen für prädiktive Untersuchungen enthält, ist nach § 2 GenDG nur auf Untersuchungen, die genetische Merkmale einer Person betreffen, anwendbar. Stattdessen sind für Untersuchungen aus Basis nichtgenetischer Biomarker de lege lata lediglich allgemeine Regelungen anwendbar.