Welche Gründe schulden wir einander? Religion in der postsäkularen Öffentlichkeit
摘要
Die Rede vom christlichen Abendland kann vergessen lassen, dass viele zivilisatorische Errungenschaften teilweise gegen den Widerstand religiöser Institutionen und Akteure erkämpft werden mussten, etwa das Recht auf freie Religionsausübung oder die rechtliche Gleichstellung sexueller Minderheiten. Es wäre jedoch falsch, der Religion abzusprechen, auch einen positiven Einfluss in der Geschichte westlicher Gesellschaften ausgeübt zu haben beziehungsweise noch auszuüben. Wie wohl kaum andere große Institutionen sind es beispielsweise heutzutage die evangelische und katholische Kirche in West- und Mitteleuropa, die sich für eine humane Behandlung Geflüchteter einsetzen und gegen eine Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl Stellung beziehen. Die politische Rolle von Religion ist damit ambivalent zu bewerten. Diese Ambivalenz ist unter anderem auch insofern von Bedeutung, als wir, wie Jürgen Habermas es bezeichnet, in postsäkularen Gesellschaften leben (ausführlich dazu etwa Habermas 2019a, S. 75–109; vgl. Schmidt 2014b, S. 29–35). Religion verschwindet demnach nicht im Zuge von Säkularisierungsprozessen, wie es noch klassische Säkularisierungstheorien wie Comtes oder Webers prognostizierten. Empirisch zeigt sich vielmehr die Persistenz, Pluralisierung und in Teilen sogar Revitalisierung des Glaubens. In der politischen Öffentlichkeit äußert sich dies unter anderem darin, dass religiöse Akteure mit Bezug auf ihre Glaubensvorstellungen politische Geltungsansprüche erheben, zum Beispiel zu beobachten im Rahmen der 2012 erfolgten bundesrepublikanischen Debatte, ob die religiös begründete Beschneidung männlicher Säuglinge rechtlich zugelassen sein solle. Religiöse Gründe müssen dabei nicht unbedingt derart deutlich in Erscheinung treten. Auch die religiös motivierte Stellungnahme für eine strikte Regulierung der Eugenik oder Stammzellforschung beispielsweise kann als eine Art religiöser Geltungsanspruch identifiziert werden (vgl. Audi 1993, S. 677–685, 2000, S. 70–76).