In den USA existiert – anders als beispielsweise in Deutschland – auf Bundesebene kein allgemeines Gentechnikgesetz, das Vorgaben für den Umgang mit lebenden modifizierten Organismen und insbesondere Gene Drive-Organismen enthält. Vielmehr fällt die Regulierungszuständigkeit für Organismen, die mithilfe der Gene Drive-Technik verändert wurden, je nach gentechnischer Veränderung, verändertem Organismus und geplantem Einsatzzweck in den Regulierungsbereich dreier verschiedener Behörden – der Umweltschutzbehörde EPA, der Behörde für Lebens- und Arzneimittel FDA und des Landwirtschaftsministeriums USDA; im Regulierungsbereich jeder Bundesbehörde existieren weitere konkretisierende Verordnungen.

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Die Umsetzung des Vorsorgeprinzips in Zusammenhang mit der absichtlichen (experimentellen) Freisetzung von Gene Drive-Organismen im US-amerikanischen Bundesrecht

  • Isabel Albrecht

摘要

In den USA existiert – anders als beispielsweise in Deutschland – auf Bundesebene kein allgemeines Gentechnikgesetz, das Vorgaben für den Umgang mit lebenden modifizierten Organismen und insbesondere Gene Drive-Organismen enthält. Vielmehr fällt die Regulierungszuständigkeit für Organismen, die mithilfe der Gene Drive-Technik verändert wurden, je nach gentechnischer Veränderung, verändertem Organismus und geplantem Einsatzzweck in den Regulierungsbereich dreier verschiedener Behörden – der Umweltschutzbehörde EPA, der Behörde für Lebens- und Arzneimittel FDA und des Landwirtschaftsministeriums USDA; im Regulierungsbereich jeder Bundesbehörde existieren weitere konkretisierende Verordnungen.