Nachdem sich die Vertragsparteien im Rahmen der Verhandlungen zur Biodiversitätskonvention in Art. 19 Abs. 3 CBD darauf verständigten, die Notwendigkeit und die näheren Einzelheiten eines Protokolls über geeignete Verfahren im Bereich der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten lebenden modifizierten Organismen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können, zu prüfen, wurde auf Grundlage von Art. 23 Abs. 4 lit. c) CBD und Art. 28 CBD im Rahmen eines außerordentlichen Treffens der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention das Cartagena-Protokoll verabschiedet.

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Das Vorsorgeprinzip im Rahmen des Cartagena-Protokolls

  • Isabel Albrecht

摘要

Nachdem sich die Vertragsparteien im Rahmen der Verhandlungen zur Biodiversitätskonvention in Art. 19 Abs. 3 CBD darauf verständigten, die Notwendigkeit und die näheren Einzelheiten eines Protokolls über geeignete Verfahren im Bereich der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten lebenden modifizierten Organismen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können, zu prüfen, wurde auf Grundlage von Art. 23 Abs. 4 lit. c) CBD und Art. 28 CBD im Rahmen eines außerordentlichen Treffens der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention das Cartagena-Protokoll verabschiedet.