Das Vorsorgeprinzip im Rahmen der Biodiversitätskonvention
摘要
Die Biodiversitätskonvention wurde als eines von insgesamt drei völkerrechtlichen Abkommen, nachdem sie im Mai 1992 im Rahmen einer eigens anberaumten Konferenz beschlossen worden war, auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro, ebenfalls im Jahr 1992, zur Unterzeichnung ausgelegt und dient im Wesentlichen drei in Art. 1 CBD festgelegten Zielen: der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile sowie der Sicherstellung einer ausgewogenen und gerechten Nutzung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Zur Verfolgung dieser Ziele enthält die Biodiversitätskonvention neben Regelungen zum Umweltschutz auch Vorgaben, die Auswirkungen auf andere Themenfelder wie geistige Eigentumsrechte, den internationalen Handel, Technologie, die menschliche Gesundheit oder kulturelle Aspekte haben und ist damit weit mehr als ein umweltrechtlicher Vertrag.