Vertikale Interventionen des Staates haben einen Platz im Instrumentenkasten der Industriepolitik, aber er ist dort zu verorten, wo Funktionsdefizite der Märkte einer Korrektur bedürfen und wo aus übergeordneten Gründen zwingende Eingriffe der öffentlichen Hand zur Ertüchtigung industrieller Strukturen unvermeidbar sind. Die Anwendungsfälle sind überschaubar. Sie konzentrieren sich auf die staatliche Förderung von Forschung und Technologie, um das dort bestehende Externalitätenproblem so weit wie möglich zu kompensieren. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Investitionsgeschehens ist geboten, um den Einstieg von Investoren aus autokratisch gelenkten Regimen in deutsche und europäische Industrieunternehmen von wehrtechnischer und spitzentechnologischer Relevanz zu kontrollieren und, sofern sich dieses als notwendig erweist, gegebenenfalls auch zu untersagen. Einen Grenzfall stellt die subventionspolitische Flankierung von Industrieansiedlungen dar. Sie kann sich als erforderlich erweisen, wenn es um Neuinvestitionen in spitzentechnologischen Segmenten geht, die über ökonomische Spillovereffekte die Standortqualität in der Breite heben, deren endgültige Lokalisation jedoch abhängig von den Konstellationen der internationalen Förderkonkurrenz ist. Alternativlos ist der inzwischen eingeleitete Prozess der Ertüchtigung wehrtechnischer Industriestrukturen in Deutschland und Europa. Die entscheidenden Hebel vertikaler Industriepolitik liegen hier in einer koordinierten Beschaffung militärischer Ausrüstung durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und in einem signifikant erhöhten Pfad der Ausgaben für moderne militärische Waffensysteme.

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Was bleibt für die vertikale Industriepolitik zu tun?

  • Winfried Horstmann

摘要

Vertikale Interventionen des Staates haben einen Platz im Instrumentenkasten der Industriepolitik, aber er ist dort zu verorten, wo Funktionsdefizite der Märkte einer Korrektur bedürfen und wo aus übergeordneten Gründen zwingende Eingriffe der öffentlichen Hand zur Ertüchtigung industrieller Strukturen unvermeidbar sind. Die Anwendungsfälle sind überschaubar. Sie konzentrieren sich auf die staatliche Förderung von Forschung und Technologie, um das dort bestehende Externalitätenproblem so weit wie möglich zu kompensieren. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Investitionsgeschehens ist geboten, um den Einstieg von Investoren aus autokratisch gelenkten Regimen in deutsche und europäische Industrieunternehmen von wehrtechnischer und spitzentechnologischer Relevanz zu kontrollieren und, sofern sich dieses als notwendig erweist, gegebenenfalls auch zu untersagen. Einen Grenzfall stellt die subventionspolitische Flankierung von Industrieansiedlungen dar. Sie kann sich als erforderlich erweisen, wenn es um Neuinvestitionen in spitzentechnologischen Segmenten geht, die über ökonomische Spillovereffekte die Standortqualität in der Breite heben, deren endgültige Lokalisation jedoch abhängig von den Konstellationen der internationalen Förderkonkurrenz ist. Alternativlos ist der inzwischen eingeleitete Prozess der Ertüchtigung wehrtechnischer Industriestrukturen in Deutschland und Europa. Die entscheidenden Hebel vertikaler Industriepolitik liegen hier in einer koordinierten Beschaffung militärischer Ausrüstung durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und in einem signifikant erhöhten Pfad der Ausgaben für moderne militärische Waffensysteme.