Algorithmische Fehlentscheidungen sind – ebenso wie menschliche – im Rechtsverkehr nicht gänzlich vermeidbar. Die Bewertung einer Aktion eines intelligenten Agenten als fehlerhaft wird spätestens dann vorzunehmen sein, wenn durch sie fremde Rechtsgüter ungerechtfertigt geschädigt werden. Der Algorithmus wird zwischen mehreren Handlungsalternativen zwar stets diejenige wählen, die das optimale Verhältnis von Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne der Nutzenfunktion aufweist.

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Verantwortlichkeit für die KI und Verantwortungsdiffusion

  • Lasse Ferdinand Quarck

摘要

Algorithmische Fehlentscheidungen sind – ebenso wie menschliche – im Rechtsverkehr nicht gänzlich vermeidbar. Die Bewertung einer Aktion eines intelligenten Agenten als fehlerhaft wird spätestens dann vorzunehmen sein, wenn durch sie fremde Rechtsgüter ungerechtfertigt geschädigt werden. Der Algorithmus wird zwischen mehreren Handlungsalternativen zwar stets diejenige wählen, die das optimale Verhältnis von Risiko und Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne der Nutzenfunktion aufweist.