Die dritte Gewalt zwischen Justizpolitik und Justizialisierung
摘要
Die dritte Gewalt ist sowohl Gegenstand als auch Ausgangspunkt politischer Gestaltung. Gegenstand ist sie im Rahmen der Justizpolitik, die die Voraussetzungen schaffen soll, damit die Judikative nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionieren und ihre Aufgaben erfüllen kann. Ausgangspunkt politischer Gestaltung ist sie, wenn Richter*innen – wie paradigmatisch beim Arbeitskampfrecht – rechtsschöpfend wirken und eine Justizialisierung von Politik befördern. Unter solchen Voraussetzungen schafft nicht die durch demokratische Wahl auf Zeit legitimierte Legislative Recht in Form von Gesetzen, sondern eine unabhängige, grundsätzlich nicht abwählbare Judikative kreiert Richterrecht.