Die Legislative
摘要
Das spanische Volk wird durch die Cortes Generales repräsentiert (Art. 74 CE), dabei handelt es sich um ein Zweikammerparlament, bestehend aus dem Abgeordnetenkongress (Congreso de los Diputados) und dem Senat (Senado). Parlamente, die aus zwei Kammern bestehen, waren in der Geschichte des Landes die Regel. Ausnahmen davon bildeten die Verfassungen von 1812 und 1931, in denen jeweils ein Parlament mit nur einer Kammer vorgesehen war. Nach Lijphart (2012, S. 199) ist die Machtverteilung zwischen den Kammern asynchron, der Abgeordnetenkongress genießt im Vergleich zum Senat den Vorrang, ist also der machtvollere Teil der Legislative. Mit Blick auf die Repräsentation zeigen sich die beiden Kammern inkongruent, d. h. sie werden nicht von der gleichen Wählerbasis in die Ämter gebracht. Der Parliamentary Powers Index zeigt für das spanische Parlament einen Wert von 0,72 auf der Machtskala von 0 bis 1. Damit liegen die Cortes Generales im Mittelfeld parlamentarischer Systeme, hinter dem deutschen Bundestag (0,84) aber deutlich vor der französischen Nationalversammlung (0,56). Die präsidentiellen Systeme schneiden im Vergleich i. d. R. schwächer ab, so liegt auch der amerikanische Kongress (0,63) hinter den Cortes (vgl. Fish und Kroening 2009).