Zur Gewährleistung der friedlichen Durchführung von Versammlungen nimmt das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot eine tragende Rolle ein. Seine hohe rechtspraktische Bedeutung steht dabei in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der beiläufigen Befassung, mit der das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot oftmals abgehandelt wird. Der folgende Beitrag widmet sich dem „Wesen“ und der Funktionsweise des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots sowie den Voraussetzungen einer „gedeihlichen“ (vgl. BVerfGE 69, 315 (329)) Kooperation bei Versammlungen und skizziert Anforderungen, die sich aus dem dynamischen, dabei (latent) asymmetrisch ausgestalteten Rechtsprinzip für institutionalisierte Zusammenarbeitsformen zwischen der Polizei und der Zivilgesellschaft gegen politischen Extremismus ergeben.

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Zum versammlungsrechtlichen Kooperationsgebot und hieraus erwachsenden Anforderungen an eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteuren gegen politischen Extremismus

  • Benedict Pietsch

摘要

Zur Gewährleistung der friedlichen Durchführung von Versammlungen nimmt das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot eine tragende Rolle ein. Seine hohe rechtspraktische Bedeutung steht dabei in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der beiläufigen Befassung, mit der das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot oftmals abgehandelt wird. Der folgende Beitrag widmet sich dem „Wesen“ und der Funktionsweise des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots sowie den Voraussetzungen einer „gedeihlichen“ (vgl. BVerfGE 69, 315 (329)) Kooperation bei Versammlungen und skizziert Anforderungen, die sich aus dem dynamischen, dabei (latent) asymmetrisch ausgestalteten Rechtsprinzip für institutionalisierte Zusammenarbeitsformen zwischen der Polizei und der Zivilgesellschaft gegen politischen Extremismus ergeben.