Die Klimaschutzpolitik der Europäischen Union
摘要
Die Strategie des „European Green Deal“ und das „Europäische Klimagesetz haben das Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2050 vollständig zu reduzieren. Dieses ambitionierte Ziel stelle jedoch keine grundlegende Neuausrichtung der EU-Klimapolitik dar. Vielmehr kann das Ziel der Klimaneutralität eher als konsequente Fortsetzung einer langen Reihe von Strategien und Politiken im Bereich des Klimaschutzes betrachtet werden. So betreibt die Europäische Union bereits seit den frühen 1990er-Jahren eine aktive Klimapolitik (Skjærseth 2016). Klimapolitik wurde als eigenes Politikfeld der EU zum ersten Mal 1999 im Rahmen des Europäischen Klimaschutzprogramms (European Commission 2000, 2005) als Bündel einzelner Maßnahmen verfolgt. Das ECCP zielte darauf ab, die Kioto-Verpflichtungen der Europäischen Union umzusetzen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Klimapolitik als Querschnittspolitik (Ringel 2021) stark mit der europäischen Energiepolitik verknüpft. Diese Verbindung erklärt sich daraus, dass rund 75 % der europäischen Treibhausgasemissionen (einschließlich Verkehr) energiebezogen sind (EEA 2019). Diese Politikverflechtung führte zu eher zersplitterten und wenig koordinierten Politiken und Maßnahmen, die oft den Realitäten und Bedürfnissen der EU-Energiepolitik untergeordnet waren. Entsprechend erfolgte die EU-rechtliche Begründung der Klimapolitik und den hiermit verbundenen Maßnahmen der Energiepolitik – insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz – zunächst innerhalb der Umwelt- und Binnenmarktregulierung. Erst mit dem Vertrag von Lissabon wurden Klima- und Energiepolitik zu europäischen Kompetenzen, die in den Artikeln 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Klimapolitik) bis 194 AEUV (Energiepolitik) geregelt sind.