Ein neues Instrument zur Abfallvermeidung: Die kommunale Verpackungssteuer der Universitätsstadt Tübingen
摘要
Initiiert vom Umweltmanagements der Eberhard-Karls-Universität Tübingen hat sich 2015 das „Aktionsbündnis Müllarmes Tübingen“ gegründet. Ziel war und ist, Ressourcen einzusparen und die Abfallberge zu schrumpfen. Anlass war insbesondere die Omnipräsenz von unzähligen Einweg-to-go-Bechern im Umfeld der Universität und in der Tübinger Altstadt. Das Aktionsbündnis ist ein Zusammenschluss von Universität, Handel- und Gewerbeverein, Studierendeninitiative „tü-go“, Tübingen Erleben GmbH, Bürger- und Verkehrsverein, Wirtschaftsförderung und der Stadtverwaltung Anfangs ging es vor allem darum, einen leichten, dicht schließenden persönlichen Mehrwegbecher zu propagieren. Als erstes umfängliches Projekt des Bündnisses ging Anfang 2016 „tü-go – besser bechern“ an den Start. Die beteiligten Betriebe rabattieren dafür Heißgetränke bei mitgebrachten Mehrwegbechern und -tassen. Werbe- und Informationsmaterialien wurden kostenlos vom Aktionsbündnis bereitgestellt. Ab 2018 wurde ergänzend dann an der Einführung eines unternehmensübergreifenden Mehrweg-Pfandbechers gearbeitet. Wobei auch die Nachbarstädte mit ins Boot geholt wurden, um das Thema Pendlerinnen und Pendler mit dem ÖPNV abdecken zu können. Für die Einführung des Pfand-Bechers übernahm die Tübinger Stadtverwaltung die Systemkosten der ersten drei Monate. Doch allen Anstrengungen zum Trotz zeigte sich, dass die Vermüllung der Stadt mit to-go- und take-away-Verpackungen stetig zunahm und dass freiwillige Maßnahmen, Appelle und finanzielle Förderung nur eine recht begrenzte Wirkung zeigten. Deshalb wurde als weitere Maßnahme eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt (ab 2022), um die Kosten der Einwegmüllsammlung und -entsorgung zu kompensieren und den Mehrwegeinsatz bei to-go und take-away zu befördern. Begleitet wurde die Steuereinführung von zahlreichen Kommunikations- und Informationsangeboten für die betroffenen Betriebe. Nach mehreren Gerichtsverfahren gegen die Steuer ist seit 2025 geklärt, dass eine derartige örtliche Verbrauchssteuer rechtlich zulässig ist. Im ersten Jahr wurde rund eine Million € an Steuern eingenommen (Tendenz sinkend).