Den völkerrechtlichen Rahmen der „Energiewende“ bildeten bereits die Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, die zuvor schon von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und auf der UN-Konferenz für Klima und Entwicklung in Rio de Janeiro (UNCED) vom 09.05.1992 unterzeichnet worden war, um der anthropogenen Erderwärmung entgegenzuwirken. Deren Reduktionsziele sahen bereits einen Ausbau CO2 -neutraler erneuerbarer Energien vor. Auf deren Grundlage findet jährlich eine Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties/COP) statt, die für die Überprüfung der Durchführung der Konvention zuständig ist und alle Beschlüsse fasst, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern. Die Klimaschutzziele der UNCED-Konferenz wurden schließlich auf der 3. Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) in Kyoto konkretisiert. Die Geltung des erst am 16.02.2005 (nach der Ratifizierung durch Russland) in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls, das Ende 2012 ausgelaufen wäre, konnte auf der UNO-Klimakonferenz in Dauha (Katar) bis 2020 verlängert werden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Peter Kurzweil,
  • Otto K. Dietlmeier

摘要

Den völkerrechtlichen Rahmen der „Energiewende“ bildeten bereits die Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, die zuvor schon von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und auf der UN-Konferenz für Klima und Entwicklung in Rio de Janeiro (UNCED) vom 09.05.1992 unterzeichnet worden war, um der anthropogenen Erderwärmung entgegenzuwirken. Deren Reduktionsziele sahen bereits einen Ausbau CO2 -neutraler erneuerbarer Energien vor. Auf deren Grundlage findet jährlich eine Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties/COP) statt, die für die Überprüfung der Durchführung der Konvention zuständig ist und alle Beschlüsse fasst, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern. Die Klimaschutzziele der UNCED-Konferenz wurden schließlich auf der 3. Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) in Kyoto konkretisiert. Die Geltung des erst am 16.02.2005 (nach der Ratifizierung durch Russland) in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls, das Ende 2012 ausgelaufen wäre, konnte auf der UNO-Klimakonferenz in Dauha (Katar) bis 2020 verlängert werden.