Staatliche Fachhochschulen in Deutschland und Österreich
摘要
Kapitel 2 beschreibt die staatliche Trägerschaft und typischen Rechtsformen von Fachhochschulen in Deutschland und Österreich. In Deutschland werden Fachhochschulen meist als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bezeichnet und zeichnen sich durch praxisorientierte Lehre und angewandte Forschung aus. Sie sind überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung und Finanzhoheit. Die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Bundesland, wobei staatliche Fachhochschulen typischerweise keine privatrechtliche Organisationsform haben. In Österreich dagegen sind Fachhochschulen im Fachhochschulgesetz (FHG) geregelt und werden meist von privatrechtlichen Trägern wie GmbHs, gGmbHs oder Vereinen betrieben. Eine echte Hochschulautonomie wie in Deutschland besteht dort nicht. Die Trägerstrukturen bestimmen die Organisation und Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt in beiden Ländern im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln, ergänzt durch Drittmittel und Studiengebühren. „Staatlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang eine öffentliche Trägerschaft und Finanzierung unter Einhaltung des Transparenz- und Gemeinnützigkeitsprinzips. Während Deutschland auf föderal geregelte Hochschulgesetze setzt, gelten in Österreich bundeseinheitliche Bestimmungen. Schließlich wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Hochschulkontext vorgestellt, also in welchem rechtlichen Rahmen diese erfolgt, welche Formen es gibt und worin Relevanz und Nutzen für die Hochschulen liegen.