Fazit
摘要
Die Analyse von typischen Anwendungsfällen hat Zweifelsfälle hinsichtlich des AI-Act aufgedeckt, insbesondere: Wann wird ein Betreiber durch Branding und/oder Finetuning zum Anbieter mit der Folge einer enorm erhöhten Pflichtenlast bei Hochrisikoanwendungen? Ist der AI-Act ein Schutzgesetz? Mit höchstrichterlicher Klärung dieser Rechtsfragen durch den EuGH ist nicht vor 2030 zu rechnen, bei Inanspruchnahme der Übergangsfristen sogar erst erheblich später.