Gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG hat jede Person mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft das Recht, bei entsprechender fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung Zugang zu einer Funktion im öffentlichen Sektor zu erhalten bzw. eine sachgemäße Beurteilung zu beanspruchen.

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Beurteilung als zentrales Führungs- und Personalentwicklungsinstrument

  • Klaus Klose-Diwo

摘要

Gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG hat jede Person mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft das Recht, bei entsprechender fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung Zugang zu einer Funktion im öffentlichen Sektor zu erhalten bzw. eine sachgemäße Beurteilung zu beanspruchen.