Eine Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demgegenüber ist die Anordnung einer Dienstreise in der Regel vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Bei Einer Entsendung sind nationale und EU-weite Besonderheiten zu beachten. Zur Überwindung von temporären Krisen kann Kurzarbeitergeld gewährt werden; im Falle des Betriebsüberganges geht der Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über.

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Sonstige Regelungen

  • Rodolfo Dolce,
  • Doriana de Luca

摘要

Eine Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demgegenüber ist die Anordnung einer Dienstreise in der Regel vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Bei Einer Entsendung sind nationale und EU-weite Besonderheiten zu beachten. Zur Überwindung von temporären Krisen kann Kurzarbeitergeld gewährt werden; im Falle des Betriebsüberganges geht der Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über.