Die vorangegangene Prüfung konnte die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit personalisierter Online-Werbung zweifelsfrei beantworten. Die automatisierte Versteigerung von Werbeplätzen ist nicht in der Lage, den Anforderungen der DSGVO sowie des TDDDG zu genügen. Die unempfindlichen Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht sorgen zudem für eine geringe Motivation bei Verantwortlichen, rechtliche Vorgaben zu beachten.

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  • Amelie Mehlan

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Die vorangegangene Prüfung konnte die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit personalisierter Online-Werbung zweifelsfrei beantworten. Die automatisierte Versteigerung von Werbeplätzen ist nicht in der Lage, den Anforderungen der DSGVO sowie des TDDDG zu genügen. Die unempfindlichen Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht sorgen zudem für eine geringe Motivation bei Verantwortlichen, rechtliche Vorgaben zu beachten.