Disquotale Einlagen
摘要
Für steuerliche Zwecke besteht eine eigenständige Definition der Einlage, welche über den handelsrechtlichen Terminus hinausgeht und vorrangig zu beachten ist. Ist handelsrechtlich eine Einlage gegeben, liegt auch steuerrechtlich eine solche vor. Unter den Begriff der Einlage werden im Steuerrecht gemäß § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter, namentlich Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter, subsumiert, die der Steuerpflichtige seinem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zugeführt hat.