Für steuerliche Zwecke besteht eine eigenständige Definition der Einlage, welche über den handelsrechtlichen Terminus hinausgeht und vorrangig zu beachten ist. Ist handelsrechtlich eine Einlage gegeben, liegt auch steuerrechtlich eine solche vor. Unter den Begriff der Einlage werden im Steuerrecht gemäß § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter, namentlich Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter, subsumiert, die der Steuerpflichtige seinem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zugeführt hat.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Disquotale Einlagen

  • Leon Hierath

摘要

Für steuerliche Zwecke besteht eine eigenständige Definition der Einlage, welche über den handelsrechtlichen Terminus hinausgeht und vorrangig zu beachten ist. Ist handelsrechtlich eine Einlage gegeben, liegt auch steuerrechtlich eine solche vor. Unter den Begriff der Einlage werden im Steuerrecht gemäß § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter, namentlich Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter, subsumiert, die der Steuerpflichtige seinem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zugeführt hat.