Korrekturansätze und Gestaltungsspielräume unter dem bestehenden Regelungsgefüge
摘要
Aus der eingehenden Rechtsprechungsanalyse geht hervor, dass die Zuordnung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten, bedingt durch die sich rasant vollziehenden technologischen Neuerungen, immer komplexer und kleingliedriger wird. Die zunehmende Anzahl von Datenverarbeitungsszenarien, in denen die Einflussbereiche und Rollen der Beteiligten erheblich variieren und divergieren, offenbaren Schwächen im auf zentrale Datenverarbeitungsstrukturen ausgelegten Verantwortlichkeitskonzept, die der EuGH durch ein sehr inklusives Zuordnungsmodell und eine weite Auslegung der in hohem Maße unbestimmten Rechtsbegriffe aufzufangen versucht. Dabei ist die Tendenz erkennbar, dem schwer handhabbaren Verantwortlichkeitstatbestand mit verallgemeinernden Tendenzen zu begegnen, die wiederum die Rechtssicherheit beeinträchtigen und zu erheblichen Belastungen von vermeintlich (Mit-)Verantwortlichen führen.