Den skizzierten Erwägungen der bisherigen Rechtsprechung folgend steht zu befürchten, dass künftig sehr viel mehr Anwendungsfälle von (gemeinsamen) Verantwortlichkeiten entstehen werden. Abseits des erstrebenswerten Betroffenenschutzes birgt das weite, den Schutz der betroffenen Personen in den Mittelpunkt stellende Schutzkonzept erhebliche Risiken für die adressierten Akteure. Während der EuGH die autonom europarechtliche und weite Auslegung des Tatbestandes vorantreibt und bereits niedrige Verursachungsbeiträge als verantwortungsbegründend einordnet, um Schutzlücken für Betroffene zu vermeiden, entsteht die Gefahr, dass Beteiligte in eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gezwungen werden, obgleich eine gemeinsame Verantwortlichkeit tatsächlich nicht gerechtfertigt erscheint.

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Kritische Analyse der EuGH-Rechtsprechung

  • Robert Alexander Hagen

摘要

Den skizzierten Erwägungen der bisherigen Rechtsprechung folgend steht zu befürchten, dass künftig sehr viel mehr Anwendungsfälle von (gemeinsamen) Verantwortlichkeiten entstehen werden. Abseits des erstrebenswerten Betroffenenschutzes birgt das weite, den Schutz der betroffenen Personen in den Mittelpunkt stellende Schutzkonzept erhebliche Risiken für die adressierten Akteure. Während der EuGH die autonom europarechtliche und weite Auslegung des Tatbestandes vorantreibt und bereits niedrige Verursachungsbeiträge als verantwortungsbegründend einordnet, um Schutzlücken für Betroffene zu vermeiden, entsteht die Gefahr, dass Beteiligte in eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gezwungen werden, obgleich eine gemeinsame Verantwortlichkeit tatsächlich nicht gerechtfertigt erscheint.