Konkrete Aussagen hinsichtlich der praktischen Anwendung des europäischen Verantwortlichkeitskonzepts auf spezifische Verarbeitungskonstellationen lassen sich aktuellen Entscheidungen entnehmen, in denen sich der EuGH ausdrücklich mit der datenschutzrechtlichen (Mit- )Verantwortlichkeit auseinandergesetzt und diese im Kontext spezieller Sachverhalte konkretisiert hat. Die weitere Konturierung und Präzisierung der tatbestandlichen Bestimmungsmerkmale wurde wesentlich der Gerichtsbarkeit überantwortet, die der Thematik der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeitszuordnung eine große Aufmerksamkeit gewidmet hat. Die Feststellung, ob eine singuläre oder eine gemeinsame Kontrolle zwischen zwei oder mehreren Parteien besteht, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, ist dabei stark vom Einzelfall abhängig.

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Einzelfallbezogene Rollenzuweisungen durch den EuGH

  • Robert Alexander Hagen

摘要

Konkrete Aussagen hinsichtlich der praktischen Anwendung des europäischen Verantwortlichkeitskonzepts auf spezifische Verarbeitungskonstellationen lassen sich aktuellen Entscheidungen entnehmen, in denen sich der EuGH ausdrücklich mit der datenschutzrechtlichen (Mit- )Verantwortlichkeit auseinandergesetzt und diese im Kontext spezieller Sachverhalte konkretisiert hat. Die weitere Konturierung und Präzisierung der tatbestandlichen Bestimmungsmerkmale wurde wesentlich der Gerichtsbarkeit überantwortet, die der Thematik der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeitszuordnung eine große Aufmerksamkeit gewidmet hat. Die Feststellung, ob eine singuläre oder eine gemeinsame Kontrolle zwischen zwei oder mehreren Parteien besteht, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, ist dabei stark vom Einzelfall abhängig.