Hinsichtlich der Reform der konfuzianischen politischen Theorie folgt die Arbeit weitergehend der These, dass Gegenseitigkeit in der politischen Ethik des Konfuzianismus nicht lediglich auf theoretischer Ebene als „Ohnmacht des bloßen Sollens“ gilt, sondern auch auf praktischer Ebene in einem institutionellen Verfahren als wirksames Mittel gegen jede bestehende Ungerechtigkeit geltend gemacht werden kann. Auf diese Weise soll die in der konfuzianischen Ethik betonte gegenseitige Verpflichtung nicht nur als Grundlage dienen, um Bürger im Kampf um eine gerechte bzw. gegenseitige Beziehung vereinen zu können, sondern auch zu einem individuellen Abwehrrecht werden, sodass sich jeder Bürger auch ohne erfolgreiche Solidarisierung mit anderen Bürgern gegen eine willkürliche Ordnung wehren kann. Das neue, intersubjektive und institutionalisierte Verständnis von Gerechtigkeit bezeichnet somit eine auf Mitwirkungs- und Abwehrrechten als geltenden Gründen beruhende intersubjektive Verpflichtung. Sie besteht darin, dass Menschen einander die Erfüllung moralischer Pflichten erleichtern, ohne dass Einzelne unverhältnismäßige Kosten allein tragen müssen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Schluss

  • Botao Wang

摘要

Hinsichtlich der Reform der konfuzianischen politischen Theorie folgt die Arbeit weitergehend der These, dass Gegenseitigkeit in der politischen Ethik des Konfuzianismus nicht lediglich auf theoretischer Ebene als „Ohnmacht des bloßen Sollens“ gilt, sondern auch auf praktischer Ebene in einem institutionellen Verfahren als wirksames Mittel gegen jede bestehende Ungerechtigkeit geltend gemacht werden kann. Auf diese Weise soll die in der konfuzianischen Ethik betonte gegenseitige Verpflichtung nicht nur als Grundlage dienen, um Bürger im Kampf um eine gerechte bzw. gegenseitige Beziehung vereinen zu können, sondern auch zu einem individuellen Abwehrrecht werden, sodass sich jeder Bürger auch ohne erfolgreiche Solidarisierung mit anderen Bürgern gegen eine willkürliche Ordnung wehren kann. Das neue, intersubjektive und institutionalisierte Verständnis von Gerechtigkeit bezeichnet somit eine auf Mitwirkungs- und Abwehrrechten als geltenden Gründen beruhende intersubjektive Verpflichtung. Sie besteht darin, dass Menschen einander die Erfüllung moralischer Pflichten erleichtern, ohne dass Einzelne unverhältnismäßige Kosten allein tragen müssen.