Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Wirksamkeit von Beschwerdestellen an Hochschulen zur Bearbeitung von Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG). Aus einer intersektionalen Perspektive wird untersucht, wie sich Macht- und Ungleichverhältnisse, die SBDG im Hochschulkontext strukturell begünstigen, in den Logiken des Beschwerderechts und des Beschwerdeverfahrens fortsetzen. Der Beitrag identifiziert eine Reihe spezifischer Probleme, die sich aus der Gesetzgebung, aus institutionellen Widerständen und aus der spezifischen Situation der Betroffenen ergeben und die eine Etablierung wirksamer Beschwerdestrukturen an Hochschulen hindern. Durch den Bezug der rechtlichen Rahmenbedingungen von (Anti-)Diskriminierungsgesetzen auf die Besonderheiten des Hochschulkontexts zeigt sich, dass diese in Bezug auf Anwendungsbereich und Maßnahmen für alle Mitgliedergruppen unterschiedlich definiert sind, wodurch ein einheitliches institutionelles Vorgehen gegen SBDG erschwert wird. In einem Blick auf die Umsetzung des Beschwerderechts in der Praxis wird deutlich, dass Beschwerdestellen durch die Hochschulen nur selten entsprechend der Vorgaben eingerichtet und von Betroffenen auch nur vereinzelt kontaktiert werden. Der Beitrag gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Etablierung von wirksamen Beschwerdestrukturen an Hochschulen verbessert werden kann.

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Im „Schatten des Rechts“: Herausforderungen von Beschwerdestellen an Hochschulen bei SBDG

  • Helin Yakut

摘要

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Wirksamkeit von Beschwerdestellen an Hochschulen zur Bearbeitung von Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG). Aus einer intersektionalen Perspektive wird untersucht, wie sich Macht- und Ungleichverhältnisse, die SBDG im Hochschulkontext strukturell begünstigen, in den Logiken des Beschwerderechts und des Beschwerdeverfahrens fortsetzen. Der Beitrag identifiziert eine Reihe spezifischer Probleme, die sich aus der Gesetzgebung, aus institutionellen Widerständen und aus der spezifischen Situation der Betroffenen ergeben und die eine Etablierung wirksamer Beschwerdestrukturen an Hochschulen hindern. Durch den Bezug der rechtlichen Rahmenbedingungen von (Anti-)Diskriminierungsgesetzen auf die Besonderheiten des Hochschulkontexts zeigt sich, dass diese in Bezug auf Anwendungsbereich und Maßnahmen für alle Mitgliedergruppen unterschiedlich definiert sind, wodurch ein einheitliches institutionelles Vorgehen gegen SBDG erschwert wird. In einem Blick auf die Umsetzung des Beschwerderechts in der Praxis wird deutlich, dass Beschwerdestellen durch die Hochschulen nur selten entsprechend der Vorgaben eingerichtet und von Betroffenen auch nur vereinzelt kontaktiert werden. Der Beitrag gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Etablierung von wirksamen Beschwerdestrukturen an Hochschulen verbessert werden kann.