Im folgenden Kapitel werden auf Basis der einführend beschriebenen professionalisierungstheoretischen Überlegungen drei Formen multiprofessioneller Kooperation unterschieden. Zwei Kernargumente der Professionsforschung finden dabei Berücksichtigung. Einmal die Überlegung, dass Professionen einem Gesamthandlungsschema folgen, gekennzeichnet durch fallbezogene Arbeitsweisen wiederum geprägt von einer Handlungsstruktur zwischen Diagnosen und Interventionen. Berufliche Zusammenarbeit setzt in gewisser Weise einen Handlungsanlass voraus, der aus einem Vorfall einen Fall macht (Bergmann 2014) und dieser Fall anschließend auch den äußeren Rahmen der Kooperation absteckt – im Sinne von Anfangs- und Endpunkten der Zusammenarbeit. Und zweitens das Argument, dass Professionen bestrebt sind, sich abzugrenzen und Kooperationen auch dahingehend genutzt werden, berufliche Autonomie- und Entscheidungsspielräume auszuweiten. Kooperation kann in diesem Verständnis nicht als Regelfall der Zusammenarbeit gesehen werden. Kooperationsbeziehungen müssen hiernach fachlich begründet werden bzw. gelten als Leistung von beteiligten Fachkräften bei der Bearbeitung von Fallproblemen. Auf dieser Grundlage lässt sich im Folgenden zeigen, dass berufliche Kooperationsbeziehungen unterschiedliche Formen annehmen können, je nachdem, ob Professionen Fälle nebeneinander – miteinander – oder – gegeneinander – bearbeiten.

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Kooperation und Professionen – Drei Modi der Zusammenarbeit

  • Tobias Franzheld

摘要

Im folgenden Kapitel werden auf Basis der einführend beschriebenen professionalisierungstheoretischen Überlegungen drei Formen multiprofessioneller Kooperation unterschieden. Zwei Kernargumente der Professionsforschung finden dabei Berücksichtigung. Einmal die Überlegung, dass Professionen einem Gesamthandlungsschema folgen, gekennzeichnet durch fallbezogene Arbeitsweisen wiederum geprägt von einer Handlungsstruktur zwischen Diagnosen und Interventionen. Berufliche Zusammenarbeit setzt in gewisser Weise einen Handlungsanlass voraus, der aus einem Vorfall einen Fall macht (Bergmann 2014) und dieser Fall anschließend auch den äußeren Rahmen der Kooperation absteckt – im Sinne von Anfangs- und Endpunkten der Zusammenarbeit. Und zweitens das Argument, dass Professionen bestrebt sind, sich abzugrenzen und Kooperationen auch dahingehend genutzt werden, berufliche Autonomie- und Entscheidungsspielräume auszuweiten. Kooperation kann in diesem Verständnis nicht als Regelfall der Zusammenarbeit gesehen werden. Kooperationsbeziehungen müssen hiernach fachlich begründet werden bzw. gelten als Leistung von beteiligten Fachkräften bei der Bearbeitung von Fallproblemen. Auf dieser Grundlage lässt sich im Folgenden zeigen, dass berufliche Kooperationsbeziehungen unterschiedliche Formen annehmen können, je nachdem, ob Professionen Fälle nebeneinander – miteinander – oder – gegeneinander – bearbeiten.