Eine Betriebsvereinbarung besteht immer aus einem schuldrechtlichen und einem sog. normativen Teil. Eine Betriebsvereinbarung hat zwingende und normative Wirkung, § 77 Abs. 3 BetrVG.

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Wirkung einer Betriebsvereinbarung

  • Maria Dimartino

摘要

Eine Betriebsvereinbarung besteht immer aus einem schuldrechtlichen und einem sog. normativen Teil. Eine Betriebsvereinbarung hat zwingende und normative Wirkung, § 77 Abs. 3 BetrVG.