Die Betriebsparteien haben sich natürlich an zwingendes Recht zu halten und dürfen dieses durch eine Betriebsvereinbarung nicht umgehen. Allerdings besteht teilweise – etwa durch Tarifverträge oder aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln – die Möglichkeit, durch eine Betriebsvereinbarung von bestimmten Vorschriften abzuweichen (z. B. § 7 Arbeitszeitgesetz). Zudem unterliegen Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle nach Maßgabe der in § 75 BetrVG genannten Kriterien.

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Grenzen von Betriebsvereinbarungen

  • Maria Dimartino

摘要

Die Betriebsparteien haben sich natürlich an zwingendes Recht zu halten und dürfen dieses durch eine Betriebsvereinbarung nicht umgehen. Allerdings besteht teilweise – etwa durch Tarifverträge oder aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln – die Möglichkeit, durch eine Betriebsvereinbarung von bestimmten Vorschriften abzuweichen (z. B. § 7 Arbeitszeitgesetz). Zudem unterliegen Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle nach Maßgabe der in § 75 BetrVG genannten Kriterien.