Die Schwerpunkte des Gangs der Untersuchung lassen sich wie folgt beschreiben: Es wird mit einer begrifflichen Einordnung von verletzendem Kommunikationsverhalten begonnen. Hierbei fällt auf, dass in etwaigen Reformvorschlägen oder Aufsätzen mit kriminalpolitischen Forderungen in der Strafrechtsliteratur keine einheitliche Begriffsverwendung stattfindet. Sofern nicht explizite Phänomene, wie z. B. Cybermobbing, beim Namen genannt werden, wird i. d. R. auf drei Oberbegriffe, namentlich „Gewalt“, „Aggression“ und/oder „Hass“ rekurriert.

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Gang der Untersuchung

  • Matteo Schreinert

摘要

Die Schwerpunkte des Gangs der Untersuchung lassen sich wie folgt beschreiben: Es wird mit einer begrifflichen Einordnung von verletzendem Kommunikationsverhalten begonnen. Hierbei fällt auf, dass in etwaigen Reformvorschlägen oder Aufsätzen mit kriminalpolitischen Forderungen in der Strafrechtsliteratur keine einheitliche Begriffsverwendung stattfindet. Sofern nicht explizite Phänomene, wie z. B. Cybermobbing, beim Namen genannt werden, wird i. d. R. auf drei Oberbegriffe, namentlich „Gewalt“, „Aggression“ und/oder „Hass“ rekurriert.