Die Beleidigung gem. § 185 StGB gilt als Bagatelldelikt. Angesichts des betroffenen Rechtsguts der Ehre, die durch die Kundgabe einer Missachtung verletzt wird, erscheint diese Einordnung im Vergleich zu anderen Delikten im Strafgesetzbuch zwar nach wie vor passend. In den letzten Jahren hat sich allerdings ein positiver Wandel dahingehend vollzogen, dass eine Sensibilisierung eingetreten ist: psychische und physische Verletzungen sind als ebenbürtig zu betrachten.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Ausblick

  • Matteo Schreinert

摘要

Die Beleidigung gem. § 185 StGB gilt als Bagatelldelikt. Angesichts des betroffenen Rechtsguts der Ehre, die durch die Kundgabe einer Missachtung verletzt wird, erscheint diese Einordnung im Vergleich zu anderen Delikten im Strafgesetzbuch zwar nach wie vor passend. In den letzten Jahren hat sich allerdings ein positiver Wandel dahingehend vollzogen, dass eine Sensibilisierung eingetreten ist: psychische und physische Verletzungen sind als ebenbürtig zu betrachten.