Herstellung
摘要
Unabhängig davon, ob die Herstellung gewerblich in der Apotheke oder industriell erfolgt, verbietet § 8 Abs. 1 Nr. 1 AMG die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Wirkstoffen, die durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind.