Die Qualität eines Arzneimittels wirkt sich unmittelbar auf dessen Sicherheit bzw. Unbedenklichkeit aus. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Fehlen spezifischer Herstellungsstandards für Phagentherapeutika dazu führt, dass Phagenarzneimittel gemäß § 5 Abs. 1 AMG als bedenkliche Arzneimittel weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden dürfen.

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  • Lothar Pietrek

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Die Qualität eines Arzneimittels wirkt sich unmittelbar auf dessen Sicherheit bzw. Unbedenklichkeit aus. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Fehlen spezifischer Herstellungsstandards für Phagentherapeutika dazu führt, dass Phagenarzneimittel gemäß § 5 Abs. 1 AMG als bedenkliche Arzneimittel weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden dürfen.