Zeit- und Kapazitätsplanung
摘要
Bei der Bedarfsauflösung werden alle Aufträge in Bezug auf die vorgegebenen Bedarfsperioden der Primärbedarfe retrograd terminiert. Kapazitätsüberlegungen werden dabei nicht angestellt. Im Rahmen der Zeit- und Kapazitätsplanung werden: Für die Zeit- und Kapazitätsplanung müssen die bei der Bedarfsplanung angelegten Auftragssätze um Angaben über die auszuführenden Arbeitsschritte erweitert werden. Ferner müssen Angaben über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorliegen. Abb. 12.1 zeigt den Funktionsbaum der Zeit- und Kapazitätsplanung. Sie besteht aus der Grunddatenverwaltung sowie den Dispositionsprozessen zur Kapazitätsterminierung ohne Beachtung von Kapazitätsgrenzen und mit Beachtung von Kapazitätsgrenzen. Dieser Gliederung wird im Weiteren gefolgt. Zuständig für die Grunddatenverwaltung ist die Arbeitsplanung. Die auftragsbezogenen Dispositionen werden von der Produktionssteuerung ausgeführt. Dabei können diese Aufgaben zentral oder auf der Werksebene bis auf Werksbereichsebene ausgeführt werden.