Nachdem Zweck und Wirkungsweise des § 103 InsO näher beleuchtet worden sind, soll nunmehr das Augenmerk auf die Entstehung von Rückgewährschuldverhältnissen in der Insolvenz eines Vertragspartners gelenkt werden. Im Folgenden geht es ausschließlich um den Rücktritt von unter § 103 InsO fallende Verträge. Hier stellt sich die Frage, wie sich das Verhältnis des Verwalterwahlrechts zu den Leistungsstörungsansprüchen des Vertragspartners verhält.

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Das Rücktrittsrecht nach § 323 BGB in der Insolvenz des Vertragspartners

  • Julian Mehmel

摘要

Nachdem Zweck und Wirkungsweise des § 103 InsO näher beleuchtet worden sind, soll nunmehr das Augenmerk auf die Entstehung von Rückgewährschuldverhältnissen in der Insolvenz eines Vertragspartners gelenkt werden. Im Folgenden geht es ausschließlich um den Rücktritt von unter § 103 InsO fallende Verträge. Hier stellt sich die Frage, wie sich das Verhältnis des Verwalterwahlrechts zu den Leistungsstörungsansprüchen des Vertragspartners verhält.