Nachdem dargelegt worden ist, unter welchen Voraussetzungen der Vertragspartner außerhalb der Insolenz berechtigt ist von einem gegenseitigen Vertrag zurückzutreten, soll in den folgenden Kapiteln der Frage nachgegangen werden, ob diese Grundsätze auch dann greifen, wenn sich der Schuldner in der Insolvenz befindet bzw. sich eine solche anbahnt. Hier könnten insolvenzrechtliche Wertungen/Vorschriften dem Rücktrittsrecht des Vertragspartners entgegenstehen. Insbesondere ist hierbei § 103 InsO von Bedeutung.

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Die Wirkungsweise des Verwalterwahlrechts nach § 103 Abs. 1 InsO

  • Julian Mehmel

摘要

Nachdem dargelegt worden ist, unter welchen Voraussetzungen der Vertragspartner außerhalb der Insolenz berechtigt ist von einem gegenseitigen Vertrag zurückzutreten, soll in den folgenden Kapiteln der Frage nachgegangen werden, ob diese Grundsätze auch dann greifen, wenn sich der Schuldner in der Insolvenz befindet bzw. sich eine solche anbahnt. Hier könnten insolvenzrechtliche Wertungen/Vorschriften dem Rücktrittsrecht des Vertragspartners entgegenstehen. Insbesondere ist hierbei § 103 InsO von Bedeutung.