Bilanzierung von Sozialverpflichtungen im öffentlichen Sektor nach harmonisierten EU GosB
摘要
In den EU-Mitgliedstaaten erlangte die „Sozialstaatlichkeit“ im vergangenen Jahrhundert eine herausragende Bedeutung, die in Deutschland auf die Sozialgesetzgebung des Kaiserreichs unter Otto von Bismarck zurückgeht und heute mit dem Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG als verfassungsrechtliches Staatsziel verankert ist. Konkret findet der sozialstaatliche Verfassungsgedanke seinen Ausdruck in einzelnen Sozialgesetzbestimmungen: Das deutsche Sozialrecht sieht mit § 1 Abs. 1 S. 1 SGB I die Verwirklichung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit als Leitvorstellung an, wobei „soziale Gerechtigkeit“ mehrdimensional in Aspekte der