Eine geschlossene Unterbringung reguliert bzw. verhindert die Mobilität der untergebrachten Menschen durch physisch-räumliche Maßnahmen und soziale Praxen. In der Jugendfürsorge ist diese Unterbringungsform mit der Erwartung verknüpft, unmittelbaren Zugriff auf als erziehungsbedürftig etikettierte Minderjährige zu erhalten (Ralser et al. 2019). Insbesondere die 1950er und 1960er-Jahre werden in der Forschung als eine Zeit beschrieben, in der „die (faktisch) freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den (geschlossenen) Institutionen der Jugendfürsorge der Regelfall“ (Gaßmöller und Oelkers 2019, S. 107) war. Erst den Heimkampagnen im Gefolge von 1968 wird dann ein grundlegender Anstoß zur Umgestaltung der Heimerziehung zugeschrieben (z. B. Arbeitsgruppe Heimreform 2000, S. 9). Dieses Vorher-Nachher-Narrativ verdeckt allerdings, dass sowohl vor den Heimkampagnen um Dimensionen von Offenheit und Geschlossenheit verhandelt und gekämpft wurde als auch dass danach Öffnungen kleinschrittig und ungleichzeitig erfolgten. Auch bei ehemals in Heimen untergebrachten Menschen erscheint die Wahrnehmung von Geschlossenheit und Offenheit facettenreicher und nicht so eindeutig, wie es die vorgenannte Kategorisierung vermuten lässt. Die folgenden drei Mikrostudien führen daher beispielhafte Tiefenbohrungen durch, um auf Grundlage unterschiedlicher Daten Dimensionen und Abstufungen von Geschlossenheit und Offenheit in der damaligen Jugendfürsorge herauszuarbeiten. Dabei fragen sie aus unterschiedlichen Perspektiven danach, wie Dimensionen von Offenheit und Geschlossenheit ausgehandelt und eingeordnet werden und wie sie sich verändern.

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Geschlossenheit und Offenheit – Dimensionen der Heimerziehung der 1950er bis 1970er-Jahre

  • Henrike Buhr,
  • Patrik Müller-Behme,
  • Sabine Stange

摘要

Eine geschlossene Unterbringung reguliert bzw. verhindert die Mobilität der untergebrachten Menschen durch physisch-räumliche Maßnahmen und soziale Praxen. In der Jugendfürsorge ist diese Unterbringungsform mit der Erwartung verknüpft, unmittelbaren Zugriff auf als erziehungsbedürftig etikettierte Minderjährige zu erhalten (Ralser et al. 2019). Insbesondere die 1950er und 1960er-Jahre werden in der Forschung als eine Zeit beschrieben, in der „die (faktisch) freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den (geschlossenen) Institutionen der Jugendfürsorge der Regelfall“ (Gaßmöller und Oelkers 2019, S. 107) war. Erst den Heimkampagnen im Gefolge von 1968 wird dann ein grundlegender Anstoß zur Umgestaltung der Heimerziehung zugeschrieben (z. B. Arbeitsgruppe Heimreform 2000, S. 9). Dieses Vorher-Nachher-Narrativ verdeckt allerdings, dass sowohl vor den Heimkampagnen um Dimensionen von Offenheit und Geschlossenheit verhandelt und gekämpft wurde als auch dass danach Öffnungen kleinschrittig und ungleichzeitig erfolgten. Auch bei ehemals in Heimen untergebrachten Menschen erscheint die Wahrnehmung von Geschlossenheit und Offenheit facettenreicher und nicht so eindeutig, wie es die vorgenannte Kategorisierung vermuten lässt. Die folgenden drei Mikrostudien führen daher beispielhafte Tiefenbohrungen durch, um auf Grundlage unterschiedlicher Daten Dimensionen und Abstufungen von Geschlossenheit und Offenheit in der damaligen Jugendfürsorge herauszuarbeiten. Dabei fragen sie aus unterschiedlichen Perspektiven danach, wie Dimensionen von Offenheit und Geschlossenheit ausgehandelt und eingeordnet werden und wie sie sich verändern.