Aus praktischen Gründen sind alle modernen Demokratien repräsentative Demokratien. Eine repräsentative Demokratie beruht auf mehreren Prinzipien. Eines ist die Ermächtigung der Verfassungsorgane zur Ausübung der Macht im Staat durch Wahlen, die durch die Mehrheit entschieden werden. Ein zweites betrifft die Gewaltenteilung und institutionelle Kontrollen der mit der Ausübung der Macht im Staat beauftragten Verfassungsorgane. Ein weiteres Prinzip ist die Begrenzung der Ausübung der Macht im Staat durch den Schutz von Grundrechten. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Rechtsordnung demokratischen Prinzipien entspricht und sicherstellt, dass sie Anwendung finden. Die Bundesrepublik ist darüber hinaus ein Sozialstaat. Damit soll nicht zuletzt das Minimum an sozialem Zusammenhalt gesichert werden, das für das Funktionieren einer Demokratie Voraussetzung ist. Schließlich ist die Bundesrepublik ein Bundesstaat. Eine bundesstaatliche Verfassung erlaubt eine „gerechtere“ Anwendung des Prinzips, dass Entscheidungen von der Mehrheit getroffen werden. Besagte Prinzipien und Merkmale bilden die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, die in mehreren Artikeln des Grundgesetzes erwähnt wird. Dieser Begriff erhebt die Freiheit über alle anderen Werte, und zwar auch über Gleichberechtigung und Brüderlichkeit. Die in ihm zum Ausdruck kommende Rangordnung der Werte hat erheblichen Einfluss auf die Anwendung demokratischer Prinzipien in der Praxis.

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Die Prinzipien der Demokratie

  • Wolfgang Plasa

摘要

Aus praktischen Gründen sind alle modernen Demokratien repräsentative Demokratien. Eine repräsentative Demokratie beruht auf mehreren Prinzipien. Eines ist die Ermächtigung der Verfassungsorgane zur Ausübung der Macht im Staat durch Wahlen, die durch die Mehrheit entschieden werden. Ein zweites betrifft die Gewaltenteilung und institutionelle Kontrollen der mit der Ausübung der Macht im Staat beauftragten Verfassungsorgane. Ein weiteres Prinzip ist die Begrenzung der Ausübung der Macht im Staat durch den Schutz von Grundrechten. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Rechtsordnung demokratischen Prinzipien entspricht und sicherstellt, dass sie Anwendung finden. Die Bundesrepublik ist darüber hinaus ein Sozialstaat. Damit soll nicht zuletzt das Minimum an sozialem Zusammenhalt gesichert werden, das für das Funktionieren einer Demokratie Voraussetzung ist. Schließlich ist die Bundesrepublik ein Bundesstaat. Eine bundesstaatliche Verfassung erlaubt eine „gerechtere“ Anwendung des Prinzips, dass Entscheidungen von der Mehrheit getroffen werden. Besagte Prinzipien und Merkmale bilden die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, die in mehreren Artikeln des Grundgesetzes erwähnt wird. Dieser Begriff erhebt die Freiheit über alle anderen Werte, und zwar auch über Gleichberechtigung und Brüderlichkeit. Die in ihm zum Ausdruck kommende Rangordnung der Werte hat erheblichen Einfluss auf die Anwendung demokratischer Prinzipien in der Praxis.