Die Idee, die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative aufzuteilen, geht vor allem auf die Aufklärung im 18. Jahrhundert zurück. Allerdings gibt es nicht „die“ eine Form von Gewaltenteilung. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder neue Ansätze entwickelt, um das Prinzip der klassischen Gewaltenteilung fortzuentwickeln und an neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen. In diesem Kapitel untersuchen wir deshalb, wie die Gewaltenteilung im Grundgesetz konkret ausgestaltet ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

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Das Fundament der Freiheit – Mit welcher Gewaltenteilung startete das Grundgesetz?

  • Jochen Theurer

摘要

Die Idee, die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative aufzuteilen, geht vor allem auf die Aufklärung im 18. Jahrhundert zurück. Allerdings gibt es nicht „die“ eine Form von Gewaltenteilung. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder neue Ansätze entwickelt, um das Prinzip der klassischen Gewaltenteilung fortzuentwickeln und an neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen. In diesem Kapitel untersuchen wir deshalb, wie die Gewaltenteilung im Grundgesetz konkret ausgestaltet ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.