Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, weichen die aus dem Blickwinkel der Informationsökonomie betrachteten Fragestellungen von bilanzkonzeptionellen Fragestellungen ab. Während sich letztere primär mit der Einkommensermittlung für bestimmte Adressatengruppen und daran anknüpfenden Bilanzierungsregeln auseinandersetzen, fokussiert die Informationsökonomie im Wesentlichen die Informationsfunktion des Jahresabschlusses und die informationelle Kapitalmarktorientierung. Bereits Moxter hielt hinsichtlich der Einkommensermittlung limitierend fest, dass grundlegende Rechnungslegungsprinzipien, aus denen wiederum Einzelgrundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung abgeleitet werden, nur dann aus bilanztheoretischen Arbeiten deduziert werden können, wenn letztere zutreffende Annahmen über die finanziellen Zielsetzungen der jeweiligen Individuen zugrunde legen. Wie gezeigt wird, stellt die Festlegung und Hierarchisierung von Jahresabschlusszwecken als offenzulegende Werturteile einen zentralen Faktor in der Frage der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen dar. Unter Anwendung der von Mattessich im Kontext der Rechnungslegung diskutierten Conditional-normative methodology (CoNAM) erfolgt in weiterer Folge die Ableitung eines bilanzkonzeptionellen Rahmens für die (Nicht-)Aktivierung von selbst erstellten Immaterialgütern des Anlagevermögens in Österreich.

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Deduktion eines Normierungsvorschlags für den Begriff des Vermögensgegenstands und seine Verortung in der UGB-Rechnungslegung

  • Vera Schiemer-Haberl

摘要

Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, weichen die aus dem Blickwinkel der Informationsökonomie betrachteten Fragestellungen von bilanzkonzeptionellen Fragestellungen ab. Während sich letztere primär mit der Einkommensermittlung für bestimmte Adressatengruppen und daran anknüpfenden Bilanzierungsregeln auseinandersetzen, fokussiert die Informationsökonomie im Wesentlichen die Informationsfunktion des Jahresabschlusses und die informationelle Kapitalmarktorientierung. Bereits Moxter hielt hinsichtlich der Einkommensermittlung limitierend fest, dass grundlegende Rechnungslegungsprinzipien, aus denen wiederum Einzelgrundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung abgeleitet werden, nur dann aus bilanztheoretischen Arbeiten deduziert werden können, wenn letztere zutreffende Annahmen über die finanziellen Zielsetzungen der jeweiligen Individuen zugrunde legen. Wie gezeigt wird, stellt die Festlegung und Hierarchisierung von Jahresabschlusszwecken als offenzulegende Werturteile einen zentralen Faktor in der Frage der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen dar. Unter Anwendung der von Mattessich im Kontext der Rechnungslegung diskutierten Conditional-normative methodology (CoNAM) erfolgt in weiterer Folge die Ableitung eines bilanzkonzeptionellen Rahmens für die (Nicht-)Aktivierung von selbst erstellten Immaterialgütern des Anlagevermögens in Österreich.