Bereits Luca Pacioli als einer der Begründer der doppelten Buchführung stellte in seiner Abhandlung aus dem Jahr 1494 ein Inventar bestehend aus dem zu einem bestimmten Stichtag bewerteten Vermögen und den Schulden auf. Die Rechenschaft stellt damit seit jeher eine der zentralen Jahresabschlussaufgaben dar, die sich bis heute in den im UGB normierten Generalklauseln manifestiert und die Darstellung eines getreuen Bilds der Vermögenslage fordert. Das Objektivierungsprinzip stellt mit seinen Grundsätzen der Aktivierung, Passivierung und Bewertung die Konkretisierung der Bilanz im Sinne einer Vermögensaufstellung dar. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind – sofern sie als Anlagevermögen zu qualifizieren wären – nach geltendem österreichischem Recht vom Bilanzansatz ausgeschlossen. Vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage nach der Genese und der Legitimation dieser Norm vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Transformation und der fortschreitenden Relevanz von Immaterialgütern aus konzeptioneller Sicht auseinander. Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Entwicklung eines modernisierten, nationalen Regelwerks zu leisten, um auch mittelständischen Unternehmen eine an der ökonomischen Realität orientierte Vermögensdarstellung in ihren UGB-Jahresabschlüssen zu ermöglichen.

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Einleitung

  • Vera Schiemer-Haberl

摘要

Bereits Luca Pacioli als einer der Begründer der doppelten Buchführung stellte in seiner Abhandlung aus dem Jahr 1494 ein Inventar bestehend aus dem zu einem bestimmten Stichtag bewerteten Vermögen und den Schulden auf. Die Rechenschaft stellt damit seit jeher eine der zentralen Jahresabschlussaufgaben dar, die sich bis heute in den im UGB normierten Generalklauseln manifestiert und die Darstellung eines getreuen Bilds der Vermögenslage fordert. Das Objektivierungsprinzip stellt mit seinen Grundsätzen der Aktivierung, Passivierung und Bewertung die Konkretisierung der Bilanz im Sinne einer Vermögensaufstellung dar. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind – sofern sie als Anlagevermögen zu qualifizieren wären – nach geltendem österreichischem Recht vom Bilanzansatz ausgeschlossen. Vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage nach der Genese und der Legitimation dieser Norm vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Transformation und der fortschreitenden Relevanz von Immaterialgütern aus konzeptioneller Sicht auseinander. Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Entwicklung eines modernisierten, nationalen Regelwerks zu leisten, um auch mittelständischen Unternehmen eine an der ökonomischen Realität orientierte Vermögensdarstellung in ihren UGB-Jahresabschlüssen zu ermöglichen.