Investorenvereinbarungen und Investorengespräche im Lichte der Aufsichtsratsautonomie
摘要
Die Autonomie des Aufsichtsrats setzt Einflussnahmen auf Entscheidungen desselben – seien sie inter- oder extraorganschaftlicher, rein schuldrechtlicher oder statutarischer Natur –enge Grenzen. Durch die schützende Wirkungsrichtung einer solchen Autonomie werden der Aufsichtsrat und seine Mitglieder zumindest vor ungewollten, formellen Einflussnahmen geschützt. Die verpflichtende Wirkungsrichtung der Aufsichtsratsautonomie führt dazu, dass sich der Gesamtaufsichtsrat und die Aufsichtsratsmitglieder ihrer Entscheidungsfreiheit zudem nicht begeben dürfen.