Satzungsfestigkeit der Aufsichtsratsautonomie
摘要
Dem Aufsichtsrat kommt in seinen Entscheidungen eine Autonomie zu, die sich in verschiedenen Einzelausprägungen manifestiert und sowohl einen schützenden als auch einen verpflichtenden Charakter aufweist. Der Aufsichtsrat füllt bestehende Entscheidungsspielräume selbstständig, eigenverantwortlich und frei von Dritteinflüssen aus. Von einer (gesicherten) Aufsichtsratsautonomie kann jedoch nur die Rede sein, wenn diese Autonomie auch satzungsfest ist, die Hauptversammlung durch Satzungsgestaltung mithin nicht von diesem gesetzlichen Leitbild abweichen und die autonome Position des Aufsichtsrats durch Zulassung statutarischen Dritteneinflusses untergraben oder verwässern kann.