Die Steuergesetze bieten gemeinwohlorientierten und gemeinnützigen Unternehmen und Unternehmensverbänden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, sich mit selbst erzeugtem, aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom zu versorgen. Für eine möglichst steuerneutrale Ausgestaltung von Eigenversorgungslösungen (Neutralität bzw. Befreiung hinsichtlich der Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Stromsteuer, ggf. auch mittelbar betr. Grundsteuer) sollte die Stromerzeugung und Stromversorgung möglichst innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie in einem räumlichen Zusammenhang ablaufen. Zudem sollte die produzierte Strommenge und damit die Anlagengröße möglichst vollständig auf die Selbstversorgung ausgerichtet sein, um den mit der steuerrelevanten Drittlieferung einhergehenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

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Die gemeinnützige Energiegesellschaft

  • Beata Wingenbach,
  • Nils Schulten

摘要

Die Steuergesetze bieten gemeinwohlorientierten und gemeinnützigen Unternehmen und Unternehmensverbänden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, sich mit selbst erzeugtem, aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom zu versorgen. Für eine möglichst steuerneutrale Ausgestaltung von Eigenversorgungslösungen (Neutralität bzw. Befreiung hinsichtlich der Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Stromsteuer, ggf. auch mittelbar betr. Grundsteuer) sollte die Stromerzeugung und Stromversorgung möglichst innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft sowie in einem räumlichen Zusammenhang ablaufen. Zudem sollte die produzierte Strommenge und damit die Anlagengröße möglichst vollständig auf die Selbstversorgung ausgerichtet sein, um den mit der steuerrelevanten Drittlieferung einhergehenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden.