Im Dezember 2022 wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet, die international als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bekannt ist (vgl. Umweltbundesamt o. J.). Die Richtlinie ist mit tiefgreifenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbunden, die unter anderem die Berichtsinhalte, den Darstellungsort und die Prüfungspflichten betreffen (vgl. Lerner 2023, S. 64). Durch die Richtlinie wurden zudem europäische Nachhaltigkeitsstandards mit der Bezeichnung European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingeführt, die detaillierte Angabepflichten und Regelungen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführungen beinhalten (vgl. Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union 2023, S. 2). Gemäß europäischem Nachhaltigkeitsstandard zum Klimawandel (ESRS E1-6) sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, über direkte und indirekte Treibhausgasemissionen zu berichten (vgl. Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union 2023, S. 84). Die Datenerhebung und Berechnung, insbesondere zu indirekten Treibhausgasemissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, ist dabei mit besonderen Herausforderungen verbunden (vgl. World Business Council for Sustainable Development, World Resources Institute 2011, S. 5 f.). Auch das Controlling und die kontinuierliche Überwachung der Emissionsdaten stellen Schwerpunkte dar, um die Erreichung festgelegter Klimaschutzziele und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu unterstützen (vgl. World Business Council for Sustainable Development, World Resources Institute 2004, S. 8).

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Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen gemäß europäischem Nachhaltigkeitsstandard (ESRS E1-6)

  • Stefan Dahms,
  • Thomas Kümpel

摘要

Im Dezember 2022 wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet, die international als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bekannt ist (vgl. Umweltbundesamt o. J.). Die Richtlinie ist mit tiefgreifenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbunden, die unter anderem die Berichtsinhalte, den Darstellungsort und die Prüfungspflichten betreffen (vgl. Lerner 2023, S. 64). Durch die Richtlinie wurden zudem europäische Nachhaltigkeitsstandards mit der Bezeichnung European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingeführt, die detaillierte Angabepflichten und Regelungen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführungen beinhalten (vgl. Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union 2023, S. 2). Gemäß europäischem Nachhaltigkeitsstandard zum Klimawandel (ESRS E1-6) sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, über direkte und indirekte Treibhausgasemissionen zu berichten (vgl. Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union 2023, S. 84). Die Datenerhebung und Berechnung, insbesondere zu indirekten Treibhausgasemissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, ist dabei mit besonderen Herausforderungen verbunden (vgl. World Business Council for Sustainable Development, World Resources Institute 2011, S. 5 f.). Auch das Controlling und die kontinuierliche Überwachung der Emissionsdaten stellen Schwerpunkte dar, um die Erreichung festgelegter Klimaschutzziele und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu unterstützen (vgl. World Business Council for Sustainable Development, World Resources Institute 2004, S. 8).