Die Amtsbezeichnung „Staatssekretär*in“ (StS) stellt in Deutschland das höchste statusrechtliche Amt dar, das Beamt*innen innerhalb ihres Beamtenverhältnisses erreichen können. Diese Position ist strikt von der des Parlamentarischen Staatssekretärs bzw. der Parlamentarischen Staatssekretärin zu unterscheiden, die aus dem Kreis der Abgeordneten rekrutiert werden und damit primär eine politische, vermittelnde Funktion zwischen Exekutive und Legislative wahrnehmen. Beamtete Staatssekretär*innen stehen hingegen in einem Beamtenverhältnis um ihre dienstrechtliche Stellung klar von den Parlamentarischen Staatssekretär*innen abzugrenzen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die beamteten Staatssekretäre des BMZ

  • Wolfgang Gieler

摘要

Die Amtsbezeichnung „Staatssekretär*in“ (StS) stellt in Deutschland das höchste statusrechtliche Amt dar, das Beamt*innen innerhalb ihres Beamtenverhältnisses erreichen können. Diese Position ist strikt von der des Parlamentarischen Staatssekretärs bzw. der Parlamentarischen Staatssekretärin zu unterscheiden, die aus dem Kreis der Abgeordneten rekrutiert werden und damit primär eine politische, vermittelnde Funktion zwischen Exekutive und Legislative wahrnehmen. Beamtete Staatssekretär*innen stehen hingegen in einem Beamtenverhältnis um ihre dienstrechtliche Stellung klar von den Parlamentarischen Staatssekretär*innen abzugrenzen.