Die Freiheit der inhaltlichen Gestaltung des Vertrags wird oft weitgehend durch AGB (§§ 305 bis 309 BGB) eingeschränkt. Die Anwendbarkeit der §§ 305 bis 309 BGB setzt voraus, dass es um die Gestaltung eines Vertrages durch AGB geht. AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB).

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Leasing und Allgemeine Geschäfts-bedingungen

  • Wolfgang Grundmann

摘要

Die Freiheit der inhaltlichen Gestaltung des Vertrags wird oft weitgehend durch AGB (§§ 305 bis 309 BGB) eingeschränkt. Die Anwendbarkeit der §§ 305 bis 309 BGB setzt voraus, dass es um die Gestaltung eines Vertrages durch AGB geht. AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB).