Im Leasingdreiecksverhältnis trägt der Leasinggeber das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers und das Insolvenzrisiko des Lieferanten, während der Lieferant lediglich das Insolvenzrisiko des Leasinggebers trägt. Der Leasingnehmer hingegen trägt das Insolvenzrisiko des Leasinggebers lediglich formal. Wirtschaftlich trägt er dieses Risiko jedoch nicht, da sich der Leasingvertrag, wenn der Leasinggeber Insolvenz angemeldet hat, zugunsten der Insolvenzmasse fortsetzt.

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Leasing und die Verteilung der Insolvenzrisiken

  • Wolfgang Grundmann

摘要

Im Leasingdreiecksverhältnis trägt der Leasinggeber das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers und das Insolvenzrisiko des Lieferanten, während der Lieferant lediglich das Insolvenzrisiko des Leasinggebers trägt. Der Leasingnehmer hingegen trägt das Insolvenzrisiko des Leasinggebers lediglich formal. Wirtschaftlich trägt er dieses Risiko jedoch nicht, da sich der Leasingvertrag, wenn der Leasinggeber Insolvenz angemeldet hat, zugunsten der Insolvenzmasse fortsetzt.